TKG-Novelle durch Bundeskabinett verabschiedet

Das Bundeskabinett hat kurz vor den Feiertagen den gemeinsamen Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz verabschiedet. Die TKG-Novelle 2020 umfasst dabei u.a. folgende Punkte:

Ausbaumaßnahmen für Mobilfunk und Festnetz / Mitnutzung von Infrastrukturen

  • Stärkung der Nutzung alternativer Verlegetechniken wie Trenching und oberirdische Verlegung
  • Vereinfachung der Genehmigungserfordernisse z.B. bei geringfügigen Baumaßnahmen
  • Bündelung von Genehmigungserfordernissen durch einheitliche Ansprechpartner auf Landes- und/oder kommunaler Ebene
  • Vereinfachung der Nutzung von Forst- und Wirtschaftswegen sowie von Bahngrundstücken insbesondere zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus in der Fläche
  • Überarbeitung und Vereinfachung der Verfahren bei der 2016 eingeführten Mitnutzung von passiven Infrastrukturen von Versorgungsträgern
  • Einführung einer Mitnutzungsmöglichkeit von Stadtmöbeln und sonstigen geeigneten Trägerstrukturen für den Ausbau von small cells, die Bestandteil von 5G-Netzen sein werden.