Ergebnispapiere „Inhaus-Glasfaserertüchtigung“ und „Leitfaden zur Errichtung von Glasfaser-Gebäudenetzen“ veröffentlicht
Zum diesjährigen Digital-Gipfel veröffentlicht die Fokusgruppe „Digitale Netze“ eine Handlungsempfehlung zum Thema „Inhaus-Glasfaserertüchtigung“ sowie die Handreichung „Leitfaden zur Errichtung von Glasfasergebäudenetzen“.
Handlungsempfehlung „Inhaus-Glasfaserertüchtigung“:
Im Zuge der Covid-19-Pandemie wird immer deutlicher, wie wichtig ein breitbandfähiger Internetanschluss ist, der eine stabile Internetverbindung mit hohen Bandbreiten im Down- und Upload gewährleistet. Neben zahlreichen privaten Anwendungen ist insbesondere auch ein effizientes Arbeiten im Home-Office von enormer Bedeutung. Video-Telefonie und Telefonkonferenzen mit vielen Teilnehmern sind zum Arbeitsalltag geworden und benötigen für einen reibungslosen Ablauf eine entsprechend hohe Bandbreite.
Der Fokus der zurückliegenden Digital-Gipfel lag im Breitbandkontext vor allem auf dem Infrastrukturausbau bis zum Gebäude. Nun wird in diesem Jahr auch die Errichtung leistungsfähiger rein optischer Inhaus-Infrastrukturen (Fiber to the Home, FTTH) genauer betrachtet, die langfristig die zukunftssicherste Festnetz-Infrastruktur darstellt. Der Technologieschritt hin zu FTTH ist besonders für die rund ein Drittel der deutschen Haushalte relevant, die außerhalb des Versorgungsbereichs von HFC-Netzen liegen und somit perspektivisch nur über FTTH/B-Netze mit sehr hohen Datenraten versorgt werden können. In einigen Gebäuden lassen sich zudem auf der bestehenden Inhaus-Kupferinfrastruktur auch über FTTB keine hochbitratigen Dienste in den einzelnen Wohnungen realisieren.
Auch in Fällen, in denen noch keine Glasfasernetze bis zum Gebäude existieren, kann es sinnvoll sein, solche optischen Infrastrukturen in den Gebäuden zu errichten. Gerade bei Neubauten sowie bei anstehenden Sanierungsmaßnahmen im Bestand lassen sich neue Kabel viel kostengünstiger verlegen als bei nachträglichen (und dann invasiveren) Baumaßnahmen. Deswegen hat der Gesetzgeber auch vorgeschrieben, dass in Neubauten und bei umfangreichen Renovierungen hochgeschwindigkeitsfähige, passive Netzinfrastrukturen zu errichten sind (TKG § 77k). Dort, wo diese Normen nicht greifen, sollten aus Sicht der Wirtschaft Instrumente zur Nachfrageförderung eingeführt werden, durch die stärkere Anreize für eine Inhaus-Glasfaserertüchtigung geschaffen werden.
Um den Ausbau der Inhaus Glasfaserinfrastruktur zu erleichtern, wurden in der Arbeitsgruppe mehrere Handlungsempfehlungen entwickelt. Kernbestandteil ist eine detaillierte technische Handreichung u. a. für Bauherren, Architekten und ausführende Unternehmen zur Installation von Glasfasergebäudenetzen („Leitfaden zur Errichtung von Glasfasergebäudenetzen“).
Handreichung „Leitfaden zur Errichtung von Glasfasergebäudenetzen“:
Um Immobilien zukunftssicher zu machen, hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass in Neubauten und bei umfangreichen Renovierungen hochgeschwindigkeitsfähige, passive Inhaus-Infrastrukturen zu errichten sind (Telekommunikationsgesetz TKG § 77 k, ausgenommen sind u. a. Einfamilienhäuser). Da nachträgliche Infrastrukturmaßnahmen in Gebäuden sehr zeit- und kostenintensiv sind, sollten sie insbesondere bei ohnehin anstehenden umfassenden Sanierungsmaßnahmen, etwa der Treppenhäuser, angestoßen werden.
Für eine allgemeine Einordnung zur Auswahl der richtigen Rohrinfrastruktur in Abhängigkeit von der am Standort der Immobilie verfügbaren Telekommunikationsinfrastruktur wird auf die Handreichung der UAG Inhouse PG Technik des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur verwiesen.1 Dort wird insbesondere auch beschrieben, wie Vorkehrungen zur Errichtung von koaxialkabelbasierten Inhaus-Netzen zu treffen sind.
Im Unterschied hierzu zeigt das hier vorliegende Dokument ein vom Netzbetreiber unabhängiges Zielbild für ein glasfaserbasiertes Gebäudenetz auf, also den wichtigen Technologieschritt zur Ermöglichung eines rein optischen Telekommunikationsanschlusses („Fiber to the Home“ – FTTH). Die Basis dieses Zielbilds stellt eine hinreichend dimensionierte und vorausschauend geplante Leerrohrstruktur im Haus dar. Für Eigentümer, die noch einen Schritt weiter gehen möchten, werden darüber hinaus Hinweise zu Kabeln, Verteilknoten sowie zu Messmethoden gegeben. So kann ein Bauherr/Eigentümer dieses Dokument auch einsetzen, um Handwerksbetriebe mit der Errichtung und Abnahme eines Glasfasergebäudenetzes zu beauftragen.
Werden die beschriebenen Grundanforderungen eingehalten, ist ein schneller und unkomplizierter Anschluss an das Netz eines jeden FTTH-Netzbetreibers an das Gebäudenetz und die Anschaltung und Inbetriebnahme eines Glasfasermodems in der Wohnung möglich. Im Ergebnis können dann Breitbanddienste über Glasfaseranbindung (z. B. FTTH mit 1.000 Mbit/s) genutzt werden.
Diese Handreichung ist insofern als Empfehlung von Netzbetreibern für die Realisierung eines Glasfasergebäudenetzes zu sehen. Sie stellt sowohl eine Planungshilfe als auch eine Baudurchführungshilfe für die Erstellung von Glasfasergebäudenetzen für den Telekommunikationsbereich dar. Dies gilt auch dann, wenn dieses Gebäudenetz zu einem Zeitpunkt errichtet wird, bei dem noch kein glasfaserbasiertes Anschlussnetz am Standort der Immobilie existiert.
Darüber hinaus kann das Dokument selbstverständlich auch einen Mehrwert für Hochschulen, Architekten, Städte, Kommunen, Gemeinden und Bauherren bringen.