Ergebnisberichte „Beschleunigte Verfahren für den Glasfaser- und Mobilfunknetzausbau – Good Practices für einen schnelleren Weg zum Breitband-Internet“ und „Umsetzungsmonitoring der Vorschläge für einen beschleunigten Netzausbau“ veröffentlicht

Zum diesjährigen Digital-Gipfel veröffentlicht die Arbeitsgruppe „Umsetzungsmonitoring und Good Practice“ der Fokusgruppe „Digitale Netze“ einen Ergebnisbericht zum Thema „Beschleunigte Verfahren für den Glasfaser- und Mobilfunknetzausbau – Good Practices für einen schnelleren Weg zum Breitband-Internet“ sowie ein „Umsetzungsmonitoring der Vorschläge für einen beschleunigten Netzausbau“ basierend auf den Empfehlungen aus 2019.

„Beschleunigte Verfahren für den Glasfaser- und Mobilfunknetzausbau – Good Practices für einen schnelleren Weg zum Breitband-Internet“

Ein schneller und effizienter Ausbau von möglichst flächendeckenden Glasfaser- und Mobilfunknetzen kann erreicht werden, wenn alle beteiligten Stakeholder (TK-Unternehmen, GUs, Kommunen, Genehmigungsbehörden, Bürger, Verbände etc.) vertrauensvoll Hand in Hand zusammenarbeiten und Schnittstellen zwischen den Beteiligten möglichst reduziert werden. Unternehmen und die öffentlichen Verwaltungen verfolgen dabei das gemeinsame Ziel, einen schnellen und flächendeckenden Netzausbau zu ermöglichen.

Ein wichtiger zeit- und erfolgskritischer Faktor hierfür sind Genehmigungsverfahren zwischen den Behörden und den vor Ort agierenden Ausbauunternehmen. Solche Genehmigungsverfahren haben den Zweck, die Vereinbarkeit von Ausbauvorhaben mit gesetzlichen Vorgaben herzustellen und leisten damit auch einen Beitrag zur Akzeptanz von Ausbauvorhaben, nicht zuletzt im Bereich des Mobilfunks. Sie sind – wie alle Verwaltungsverfahren – einfach, zweckmäßig und zügig abzuwickeln (§ 10 VwVfG). Das bedeutet insbesondere auch, dass die Errichtung von Glasfaser- und Mobilfunkinfrastrukturen nicht durch unnötig lange und komplizierte Verwaltungsverfahren verzögert werden darf. Im schlechtesten Fall können unvorhersehbare Verzögerungen in den Genehmigungsverfahren volkswirtschaftlich überflüssige Bereitstellungkosten (z. B. über Stillstand bei den Bauunternehmen) bedeuten, die es zu verhindern gilt.

Die Dauer eines konkreten Verwaltungsverfahrens hängt allerdings von verschiedenen Umständen ab. Neben Faktoren, die von den unmittelbar beteiligten Behörden und Unternehmen nur schwer zu beeinflussen sind (Komplexität der zu prüfenden rechtlichen Anforderungen, Komplexität der Sachlage), gibt es auch Umstände wie z. B. die Organisation der Verfahrensabläufe auf Seiten der Behörden oder die Qualität und Vollständigkeit der von den Unternehmen eingereichten Antragsunterlagen), die Ansatzpunkte für ein erhebliches, auch kurzfristig zu realisierendes Beschleunigungspotenzial bieten.

Die AG „Umsetzungsmonitoring und Good Practice“ hat daher im Rahmen der Digital-Gipfel-Plattform „Digitale Netze und Mobilität“ eine Abfrage durchgeführt, um bei den handelnden Beteiligten Good-Practice-Beispielen zu sammeln. Zentrales Ziel der Arbeit war die Ermittlung von Beschleunigungspotenzialen unter Beachtung der Möglichkeiten innerhalb eines Verwaltungsverfahren. Anhand dieser Beispiele soll sichtbar werden, wie Verfahren bei zukünftigen Ausbauvorhaben konkret beschleunigt werden können.

Neue Erfahrungen konnten auch durch die Corona-Pandemie gesammelt werden, weil in der Interaktion zwischen den Unternehmen und den öffentlichen Verwaltungen viele pragmatische Lösungen gefunden wurden, die zuvor als undenkbar galten.

Mit ihrer Empfehlung vom 18.9.2020 zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung von den Folgen der Covid-19-Krise fordert die EU-Kommission die Mitgliedstaaten schließlich ebenfalls auf, Genehmigungsverfahren für Bauarbeiten über die Vorgaben der Kostensenkungsrichtlinie von 2014 hinaus zu straffen, damit Breitbandnetze mit sehr hoher Kapazität schneller errichtet werden und hiermit die Kosten für den Ausbau gesenkt werden können. Hierzu sollen die Mitgliedstaaten bis April 2021 jeweils einen konkreten Maßnahmenplan beschließen. Die hier aufgezeigten Good Practices können hierfür Anregungen liefern.

„Umsetzungsmonitoring der Vorschläge für einen beschleunigten Netzausbau“

Der Ausbau digitaler Netze für eine flächendeckende Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit leistungsstarken Internet- und Sprachdiensten erfordert den weiteren Glasfaserausbau und die Errichtung neuer und die Aufrüstung bestehender Mobilfunkstandorte.

Die Änderungen des Bau- und Telekommunikationsrechts kommt für die Erreichung dieser Zielsetzung zentrale Bedeutung zu. Der Digital-Gipfel der Bundesregierung hat in der Plattform Digitale Netze unter Beteiligung aller Marktteilnehmer im letzten Jahr unter dem Titel „Mehr Tempo beim Netzausbau“ konkrete Vorschläge erarbeitet, um durch Änderungen des Telekommunikations- und Baurechts Beschleunigungspotenziale zu heben. Bund und Länder haben diese Vorschläge mittlerweile tiefergehend geprüft und teilweise bereits aufgegriffen. Zum Teil stehen der Umsetzung aus Sicht von Bund und Ländern aber auch rechtliche oder sonstige inhaltliche oder technische Gründe entgegenstehen.

Ausdrücklich begrüßen wir die Zusage von Bund, Ländern und Kommunen beim letzten Mobilfunkgipfel des Bundes vom 16. Juni 2020 Genehmigungsverfahren für Mobilfunkmasten zu beschleunigen. Zuvor hatten bereits die Regierungschefinnen und -chefs der Länder in ihrer Jahreskonferenz vom 23. – 25. Oktober 2019 und die Ministerpräsidentenkonferenz vom 5. Dezember 2019 Beschleunigungsmaßnahmen angekündigt.

Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten mit einer einschlägigen Empfehlung vom 18.9.2020 zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19- Krise auf, über den aktuellen Rechtsrahmen hinaus bis April 2021 einen Maßnahmenplan zur weiteren Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Ausbau von TK-Netzen zu beschließen.

Auch die ausbauenden Unternehmen sind gefordert Beschleunigungspotenziale im Genehmigungsverfahren durch die Vorlage vollständiger Unterlagen in Absprache mit den Genehmigungsbehörden und einem engen Kontakt zu diesen zu unterstützen.