Bundesregierung beschließt Mobilfunkstrategie

Bei der Digitalklausur in Merseburg hat die Bundesregierung die vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer vorgelegte Mobilfunkstrategie beschlossen. Das Ziel der Mobilfunkstrategie ist es, eine flächendeckende Versorgung mit Sprach- und Datendiensten zu gewährleisten. Eine Kernmaßnahme: die Gründung einer Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft, die den Mobilfunkausbau aktiv unterstützt und beschleunigt. Die Gesellschaft unterstützt dabei, mit rund 1,1 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ ca. 5.000 bisher nicht abgedeckte und ausgebaute Mobilfunkstandorte zu erschließen. Die Strategie umfasst ein Paket von über 60 Maßnahmen, unter anderem die Schaffung von Transparenz über die tatsächliche Versorgungssituation und die permanente Überwachung der Ausbauerfolge; die Entlastung der Kommunen bei der Umsetzung des Förderprogramms; die Identifizierung von Infrastrukturen und Liegenschaften in Bundesbesitz, die zum Aufbau von Mobilfunkmasten bereitgestellt werden können und die Ermittlung von Beschleunigungspotenzialen, z.B. bei Genehmigungsverfahren oder im Baurecht, gemeinsam mit Ländern und Kommunen.

Konkret erfolgen werden diese Maßnahmen durch die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die Stärkung der Akzeptanz von Mobilfunkausbau an den Standorten und die verstärkte Nutzung von bestehenden Liegenschaften in Besitz von Bund, Ländern und Kommunen für Mobilfunkmasten. Das finale Ziel der Mobilfunkstrategie ist eine Abdeckung von 99,95 aller Haushalte und eine Flächenabdeckung von 97,5% bis 2024. Daneben ist auch die Forschung an 5G-Technologien, inklusive der Begleitforschung zur Auswirkung von 5G-Anwendungen auf Menschen und Umwelt, ein Teil der Strategie.

Der nächste Schritt ist ein zweiter Mobilfunkgipfel, bei dem die Maßnahmen der Mobilfunkstrategie mit den Netzbetreibern sowie Ländern und kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt werden. Die Bundesregierung plant, die Maßnahmen der Mobilfunkstrategie regelmäßig zu evaluieren und zu prüfen, ob weitere Maßnahmen zu treffen sind.